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Albrecht Tintelnot

Dr. iur., Rechtsanwalt

Nach seiner Ausbildung in Göttingen, Kiel sowie Guildford (Surrey, GB) begann Albrecht Tintelnot seine Anwaltslaufbahn im Jahr 1990 bei der überörtlichen Sozietät „Deringer Tessin Herrman & Sedemund“ (später Freshfields Bruckhaus Deringer) und wechselte 1991 nach Leipzig. Ab 1995 war er als Partner der Kanzlei Tintelnot & Partner tätig. Von 2001 bis 2015 war Albrecht Tintelnot Namenspartner  der Kanzlei „Mohns Tintelnot Pruggmayer Vennemann“.  Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen.

Albrecht Tintelnot schloss sich unserer Kanzlei im Jahr 2016 als Equity Partner an und berät private sowie öffentliche Unternehmen und Körperschaften in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Schwerpunkte seiner Beratung liegen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht, in der Privatisierung öffentlicher Aufgaben sowie in umweltrechtlichen und insbesondere wasserrechtlichen Problemen.